Staatliche Förderung

Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Neue Fördersätze ab 2007 – Basisförderung

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung :

Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro (sofern die Anlage größer als 40 qm und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 40 € bezuschusst werden).

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung :
Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m2 installierter Bruttokollektorfläche (sofern die Anlage größer als 40 qm und nicht im Rahmen der Innovationstatbestände förderbar ist, kann diese mit einem Fördersatz von maximal 40 qm mal 70 € bezuschusst werden).

Automatisch beschickte Biomassekessel:

Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.

Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.

Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.

Quelle: Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Link.

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