Allgemeine Vereinbarung zur Ausstellung eines Energieausweises
Uwe Grazek, geprüfter Gebäudeenergieberater (HwK) und Inhaber von „Das Holzofenkontor“ stellt den Energieausweis für Wohngebäude auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude aus.
Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und Bilanzierungsverfahren. Alle derzeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt mit Hilfe einer Software.
Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Offene Fragen oder Unklarheiten hat der Auftraggeber in dem Feld „Bemerkung“ oder auf anderem Wege schriftlich mitzuteilen. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann Uwe Grazek keine Gewähr übernehmen. Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Energieausweises an Uwe Grazek unter Verlust des bezahlten Betrages.
Uwe Grazek behält sich vor, die Ausstellung eines Energieausweises abzulehnen. Die Ablehnung ist nicht zu begründen. In diesem Falle bekommt der Auftraggeber seinen bezahlten Betrag ohne Abzüge erstattet. Mit der Zahlungsanweisung bestätigt der Energieausweis-Empfänger die Fälligkeit und Höhe der Vergütung für die Erstellung des Energieausweises sowie die Richtigkeit des ausgestellten Energieausweises.
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Das Holzofenkontor Inh. Uwe Grazek
Wichmannstraße 14, 22607 Hamburg
Telefon 040/359 68 139
info@holzofenkontor.de
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde von Das Holzofenkontor, Inh. Uwe Grazek die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Das Holzofenkontor, Inh. Uwe Grazek insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart.